vom 10.03.2017
Stand: 10.3.2017
Der Auftrag zu Sicherung und Abriss der Landeskronstraße 34 ist durch die Stadt Görlitz an eine Spezialfirma erteilt, die Baustelle wurde eingerichtet, Halteverbote gekennzeichnet und Anwohner neben und gegenüber der Landeskronstraße 34 über die Sachlage und das weitere Vorgehen der Stadt informiert.
Zum Sachverhalt:
Am 8.3.2017 kam es im Gebäude Landeskronstraße 34 in Görlitz zu Einbrüchen von Deckenteilen im Obergeschoss. Die Feuerwehr wurde durch Bewohner der Nachbargebäude informiert, da diese „polternde Geräusche“ vernommen hatten. Schon am 24.02.2017 gab es in dem Gebäude einen Teileinbruch im Dachgeschoss, wodurch Mauerstücke der Fassade auf Straße und Gehweg fielen.
Bei beiden Teileinbrüchen bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Standsicherheit der nebenan gelegenen Gebäude 33 und 35. Das bestätigte der beauftragte Statiker mit Vertretern der Bauaufsicht der Stadtverwaltung Görlitz. Betont wurde allerdings durch die Experten auch, dass weitere Ab- und Einbrüche im Gebäude 34 sehr wahrscheinlich sind. Der bauliche Gesamtzustand des Hauses 34 rechtfertigt aus Sicht der Sachverständigen keinen Erhalt. Die Stadt ist nicht Eigentümer des Gebäudes Landeskronstraße 34 und hatte deshalb mit Miteigentümern Kontakt aufgenommen.
Weil die Sicherheit von Personen und Eigentum für die Stadtverwaltung Görlitz oberste Priorität besitzt, hat Oberbürgermeister Siegfried Deinege festgelegt, dass alle erforderlichen Maßnahmen sofort und als Ersatzvornahme im Auftrag der Stadt eingeleitet werden. Während der anstehenden Abbrucharbeiten wird die Standfestigkeit der Nachbargebäude nicht beeinträchtigt. Die Ursachen der Ab- und Einbrüche beim Haus 34 vom 24.02.2017 und 08.03.2017 sind noch nicht ermittelt. Zurzeit liegt der Fokus der Sachverständigen auf Sicherung und zielgerichteten Abbruch des Hauses 34, die dafür nötige Technik und Auftragsvergabe.
Oberbürgermeister Siegfried Deinege traf folgende Festlegungen: