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Sondernutzungserlaubnis verlängern

Sondernutzungserlaubnis verlängern

ACHTUNG! Aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brandmeldeanlage wird die Jägerkaserne in der Zeit vom 30. Juni bis einschließlich 4. Juli 2025 für den Besucherverkehr geschlossen. Die Stadt Görlitz bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Anträge können in dieser Zeit ausschließlich per Post oder E-Mail gestellt werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist sichergestellt.
 
Beschreibung: Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz
(Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für:
  • Werbeaufsteller
  • Warenauslagen
  • ambulanter Handel
  • für Veranstaltungswerbung
  • Containeraufstellung
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
  • Aufstellung von Infoständen
  • Gerüstaufstellung
  • Werbeplakatierung
  • Überbauungen
  • Verkaufsstände
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
 
erforderliche Dokumente:
  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
  • Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
 
Sprechzeiten:
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Fr. 09:00 – 12:00
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden.)
 
Ansprechpartner: Zimmer 251
 

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Zuständigkeit:

Straßenverkehr (SG)